- Klageforderung
- сущ.
юр. исковое требование
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Aufrechnung — I. Allgemein:Wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch Verrechnung. Wenn zwei Personen einander gleichartige Leistungen schulden, kann jeder Teil (⇡ Schuldner) mit seiner Gegenforderung gegen die Forderung… … Lexikon der Economics
Aufrechnung — Auf|rech|nung, die; , en: das Aufrechnen. * * * Aufrechnung, Kompensation, bürgerliches Recht: die wechselseitige Schuldentilgung durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung, die weder bedingt noch befristet sein darf. Schulden zwei Personen… … Universal-Lexikon
Vorbehaltsurteil — Als Vorbehaltsurteil bezeichnet die Zivilprozessordnung ein Urteil, welches unter dem Vorbehalt des Weiteren Prozessverlaufes steht. Vorbehaltsurteile können im deutschen Zivilprozess in zwei Situationen ergehen: im Urkundenprozess, wenn der… … Deutsch Wikipedia
Zinsbescheinigung — Zinsbescheinigungen dienen dem ggf. prozesstauglichen Nachweis erhöhter Zinsen als Nebenforderungen zu einer Hauptforderung. Die gesetzlichen Zinsen betragen 4 % (§ 246 BGB), bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft 5 % (§ 352 … Deutsch Wikipedia
Zinsnachweis — Zinsbescheinigungen dienen dem ggf. prozesstauglichen Nachweis erhöhter Zinsen als Nebenforderungen zu einer Hauptforderung. Die gesetzlichen Zinsen betragen 4% (§ 246 BGB), bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft 5% (§ 352 HGB). Höhere Zinsen… … Deutsch Wikipedia
Teilurteil — heißt nach der deutschen und österreichischen Zivilprozeßordnung das Endurteil, das ergeht, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine, oder wenn nur die Klage oder nur die Widerklage zur Endentscheidung reif ist.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Trennung der Verhandlungen — im Zivilprozeß kann nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 145 u. 146) auf verschiedene Weise erfolgen. Das Gericht kann nach § 145 anordnen, daß über mehrere Ansprüche oder über eine Klage und Widerklage, deren Ansprüche nicht in rechtlichem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Aufrechnung (Deutschland) — Aufrechnung (Kompensation) ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Die Aufrechnung bewirkt die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein sog. Erfüllungssurrogat (das bedeutet in diesem Zusammenhang … Deutsch Wikipedia